Erwägungsgrund 6 32023R1215
Da die durch den Beschluss (GASP) 2023/1218 vorgenommenen Änderungen des Beschlusses 2014/145/GASP in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen, ist für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.