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Die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen. Da die Richtlinie 2006/42/EG in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 aufgeführt ist, gilt die genannte Verordnung bereits für Produkte, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen. Allerdings gilt die Verordnung (EU) 2019/1020 insoweit für Produkte, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen, als es keine speziellen Bestimmungen mit demselben Ziel gibt, mit denen bestimmte Aspekte der Marktüberwachung und der Durchsetzung konkreter geregelt werden.
Die Verordnung (EU) 2019/1020 gilt für die Produkte mit digitalen Elementen, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen.
Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung findet die Verordnung (EU) 2019/1020 wie folgt Anwendung:
Dieses Gesetz gilt für Produkte im Anwendungsbereich von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019…
Die Verordnung (EU) 2019/1020 legt Regeln für einen horizontalen Rahmen für die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten fest, die auf den Unionsmarkt…
Kapitel VII der Verordnung (EU) 2019/1020 zur Festlegung von Vorschriften für die Kontrollen von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, gilt bereits…
In der Verordnung (EU) 2019/1020 sind allgemeine Regeln zur Marktüberwachung und Kontrolle von Produkten, die in der Union in Verkehr gebracht werden oder aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.