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1. Individuelle Kennzeichnungen Die Kennzeichnung ist an einer auffälligen Stelle an der Verpackung angebracht und ist gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar. Sie darf in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden, und der Blick darf nicht davon abgelenkt werden. Auf der Kennzeichnung stehen die folgenden Worte: „Not for EU“. 2. Kennzeichnungen auf Behältnisebene Es wird das kleinste Behältnis gleichartiger vorverpackter Einzelhandelswaren gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist an einer auffälligen Stelle an dem Behältnis angebracht und ist gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar. Sie darf in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden, und der Blick darf nicht davon abgelenkt werden. Auf der Kennzeichnung stehen die folgenden Worte: „Not for EU“. 3. Schilder und Poster auf Regalebene In den Regalen in dem Betrieb, in dem die Einzelhandelswaren dem Endverbraucher präsentiert werden, wird neben dem Preisschild oder einer gleichwertigen Form der Preisangabe ein Schild mit den Worten „Not for EU“ aufgestellt. Es sollten ausreichend Poster sichtbar in der Nähe der Einzelhandelswaren angebracht werden, um die Verbraucher darüber zu informieren, dass die Einzelhandelswaren lediglich für den Verkauf an Endverbraucher in Nordirland bestimmt sind und nicht noch weiter in einen Mitgliedstaat verbracht werden dürfen.
Abweichend von den Absätzen 1, 2 und 3 brauchen die in Absatz 1 Buchstaben e, f und g und in den Absätzen 2 und 3 vorgesehenen Angaben nur in den vor oder bei…
„Kennzeichnung“ alle Anhänger, Marken- oder Kennzeichen, bildlichen oder anderen Beschreibungen, die auf die Verpackung oder das Behältnis einer…
Die Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 bei nicht vorverpackten Lebensmitteln hat auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der unmittelbaren Nähe des…
Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung gebracht zu werden, aber noch nicht damit in Berührung sind,…
Lebensmittelzusatzstoffe, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind, dürfen unabhängig davon, ob sie einzeln oder gemischt mit anderen…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG Die eindeutige Kennzeichnung umfasst: 1. einen vom Menschen lesbaren Teil der Kennzeichnung mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.