Erwägungsgrund 6 32023R1231
Die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für amtliche Kontrollen aller Sendungen mit Waren, die aus Drittländern in die Union verbracht werden, um sicherzustellen, dass sie den Vorschriften in Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung entsprechen. Insbesondere schreibt Artikel 47 der genannten Verordnung vor, dass bestimmte Kategorien von Waren amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen unterzogen werden müssen, wenn sie in die Union verbracht werden. Gemäß dem Protokoll gelten in diesem Fall für aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbrachte Sendungen die Vorschriften der Verordnung (EU) 2017/625.