Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Behörde hat unlängst im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Acequinocyl Rückstandsuntersuchungen bei Äpfeln bewertet und eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen RHG abgegeben. Diese Stellungnahme der Behörde stützt sich auf den derzeitigen einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand. Da es nach den geltenden EU-Leitlinien für die Extrapolation von RHG angezeigt ist, die Daten der Rückstandsuntersuchungen bei Äpfeln auf Kakis/Japanische Persimonen zu extrapolieren, ist es nicht erforderlich, die Behörde um eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu Kakis/Japanischen Persimonen zu ersuchen.
Europol darf die gemäß Absatz 1, Unterabsatz 1, Buchstabe a übermittelten Ermittlungsdaten und das Ergebnis der Verarbeitung dieser Daten auf Ersuchen des…
Europol gemäß Artikel 18a Absatz 1 Buchstabe b feststellt, dass es nicht möglich ist, die konkreten strafrechtlichen Ermittlungen nach Buchstabe a des…
1Soweit nach den Abs. 2 bis 4 übermittelte Informationen sich auf Sachverhalte beziehen, die gemäß Art. 3 der Verordnung (EU) 2016/794 unter die Ziele von…
Europol gibt begründete Stellungnahmen zu Anträgen auf Datenabfragen nach Artikel 29 ab.
Europol sollte sicherstellen, dass seine Abfrageersuchen die von den Mitgliedstaaten festgelegten Abfragekapazitäten für daktyloskopische Daten und…
jährliche Informationen über die Zahl der Fälle, in denen Europol personenbezogene Daten, die sich nicht auf die in Anhang II aufgeführten Kategorien von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.