Erwägungsgrund 7 32023R0466VERORDNUNG (EU) 2023/466 DER KOMMISSION vom 3. März 2023 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Isoxaben, Novaluron und Tetraconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Tetraconazol legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Erwägungsgrund 7 32023R0679VERORDNUNG (EU) 2023/679 DER KOMMISSION vom 23. März 2023 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Pyridaben, Pyridat, Pyriproxyfen und Triclopyr in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Bezüglich der RHG für Triclopyr bei Orangen, Zitronen und Mandarinen befand die Behörde, dass die vorgelegten Daten ausreichten, um auf der Grundlage des…
Erwägungsgrund 6 32023R0127Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Acequinocyl bei Kakis/Japanischen Persimonen…
Erwägungsgrund 11 32023R1719VERORDNUNG (EU) 2023/1719 DER KOMMISSION vom 8. September 2023 zur Änderung der Anhänge II und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Isoxaben, Metaldehyd, Metarhizium brunneum Stamm Ma 43, Paclobutrazol und geradkettigen Lepidopterenpheromonen in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte der RHG für Isoxaben bei Gewürzgurken auf der Grundlage der bei Zucchinis durchgeführten Rückstandsuntersuchungen auf 0,05 mg/kg festgesetzt…
Erwägungsgrund 2 32022R1321VERORDNUNG (EU) 2022/1321 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fluorid-Ion, Oxyfluorfen, Pyroxsulam, Quinmerac und Sulfurylfluorid in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Oxyfluorfen legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Erwägungsgrund 11 32024R0342VERORDNUNG (EU) 2024/342 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2024 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyflumetofen, Oxathiapiprolin und Pyraclostrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In Bezug auf Pyraclostrobin bei Papayas kam die Behörde zu dem Schluss, dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager dahin gehend erforderlich war, ob der neue…