Erwägungsgrund 3 32023R1321
Das Vereinigte Königreich ist an die Regelungen des Protokolls zu Irland/Nordirland (im Folgenden „Protokoll“) zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Austrittsabkommen“) gebunden. Daher unterscheidet sich das Rechtsverhältnis zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich in Bezug auf Waren, die ihren Ursprung im Vereinigten Königreich haben und in Nordirland in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, grundlegend von dem Rechtsverhältnis zwischen der Union und jedem anderen Drittland in Bezug auf Waren, die ihren Ursprung in einem solchen Drittland haben und in Nordirland in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden.