Erwägungsgrund 4 32023R1321
Das Vereinigte Königreich hat Nachweise dafür vorgelegt, dass bestimmte Stahlerzeugnisse mit Ursprung im Vereinigten Königreich, die derzeit Schutzmaßnahmen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 der Kommission unterliegen (im Folgenden „betroffene Erzeugnisse“), in erheblichen Mengen aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht wurden. Zur Gewährleistung der Rentabilität dieser Verbringungen und angesichts der in Nordirland herrschenden besonderen Umstände sollte es zugelassen werden, dass für die betroffenen Erzeugnisse die maßgeblichen Zollkontingente der Union in Anspruch genommen werden, wenn sie in den zollrechtlich freien Verkehr in Nordirland übergeführt werden.