Erwägungsgrund 40 32023R1322
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 25. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die internen Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), der die EMCDDA beigetreten ist, sollten auf die Agentur Anwendung finden.