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Die EMCDDA wurde errichtet, um der Union, den Mitgliedstaaten und teilnehmenden Drittländern sachliche, objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen über Drogen, Drogensucht und ihre Folgen auf europäischer Ebene zur Verfügung zu stellen, um ihnen zu helfen, einen umfassenden Überblick über diese Informationen zum Zweck der politische Entscheidungsfindung und richtungsgebender Initiativen zur Drogenbekämpfung an die Hand zu geben und diesen Initiativen somit bei der Festlegung von Maßnahmen und Aktionen zur Bewältigung des Drogenphänomens in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen einen Mehrwert zu geben. Durch die Einrichtung und die Tätigkeit der EMCDDA wurde die Verfügbarkeit von Informationen über Drogen, Drogensucht und ihre Folgen in der Union und international deutlich verbessert.
Die Agentur tritt an die Stelle der mit der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 errichteten Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (im Folgenden…
Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (im Folgenden „EMCDDA“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates errichtet. Diese…
Damit die Agentur die ihr zur Verfügung stehenden Informationen besser nutzen kann, beispielsweise um proaktivere Maßnahmen wie die Herausgabe von Bewertungen…
Es sollte eine europäische Datenbank für Drogenausgangsstoffe (im Folgenden „Europäische Datenbank“) eingerichtet werden, um die Berichterstattung durch die…
Die Agentur wird in der Lage sein, auf Daten zuzugreifen und die wissenschaftlichen Erfahrungen zu sammeln, die erforderlich sind, um evidenzbasierte…
Während die allgemeine Zielsetzung nach wie vor gültig ist und weiterverfolgt werden sollte, bietet die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 keinen angemessenen Rahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.