Erwägungsgrund 1 32023R1462
Im Einklang mit seinen Schlussfolgerungen, in denen er die Gewalt und die weit verbreiteten und systematischen schweren Menschenrechtsverletzungen in Syrien verurteilt, hat der Rat am 18. Januar 2012 den Beschluss 2013/255/GASP und die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien angenommen.