Erwägungsgrund 4 32023R1462
In seinen Schlussfolgerungen vom 9. Februar 2023 bekräftigte der Europäische Rat die Bereitschaft der Union, weitere Unterstützung zu leisten, um das Leid in allen betroffenen Regionen zu lindern. Er hat alle dazu aufgerufen, den Opfern des Erdbebens in Syrien unabhängig davon, wo sie sich befinden, Zugang zu humanitärer Hilfe zu gewähren, und appellierte an die humanitäre Gemeinschaft, unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen für eine rasche Bereitstellung von Hilfe zu sorgen.