Verordnung (EU) 2023/1506 des Rates vom 20. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023 und 2024 für bestimmte Tiefseebestände
Die Verordnung (EU) 2023/194 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32023R1506
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