Erwägungsgrund 7 32023R1529
Am 20. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1986 angenommen, durch den drei iranische Personen und eine iranische Organisation angesichts ihrer Rolle bei der Entwicklung und Lieferung von UVA, die von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden, in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen wurden, die gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates restriktiven Maßnahmen unterliegen. Am 12. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2432 angenommen, durch den vier weitere iranische Personen und vier weitere iranische Organisationen in diese Liste aufgenommen wurden und am 25. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/432 angenommen, durch den vier weitere iranische Personen in diese Liste aufgenommen wurden.