Erwägungsgrund 1 32011R0269
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates wurden als Reaktion auf das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen politische Demonstranten am 28. September 2009 in Conakry im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2009/788/GASP (später durch den Beschluss 2010/638/GASP ersetzt) bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea eingeführt.