Erwägungsgrund 8 32023R1529
Am 20. Juli 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran angenommen. Durch diesen Beschluss wird die Ausfuhr von Bauteilen, die bei der Herstellung von UAV verwendet werden, nach Iran untersagt. Der Beschluss untersagt ferner, im Zusammenhang mit Gütern und Technologien, deren Verkauf, Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr verboten ist, an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen. Der Beschluss sieht ferner das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowie ein Verbot vor, natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für das UAV-Programm Irans verantwortlich sind, es unterstützen oder daran beteiligt sind, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen; die Personen, Organisationen und Einrichtungen, die diesen restriktiven Maßnahmen unterliegen, sind im Anhang des genannten Beschlusses aufgeführt.