Erwägungsgrund 7 32019D0797
In diesem Zusammenhang wird mit dem vorliegenden Beschluss ein Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberangriffen und zur Reaktion auf Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, geschaffen. Sofern dies für notwendig erachtet wird, um die in den einschlägigen Bestimmungen des Artikels 21 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele der GASP zu erreichen, ermöglicht es der vorliegende Beschluss, restriktive Maßnahmen auch zur Reaktion auf gegen Drittstaaten oder internationale Organisationen gerichtete Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen anzuwenden.