Erwägungsgrund 12 32023R1542Mit dieser Verordnung sollten — unter Berücksichtigung unter anderem des CO2-Fußabdrucks der Batterieerzeugung, der ethischen Beschaffung von Rohstoffen und der…
Erwägungsgrund 143 32023R1542Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich zum Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen und negative Auswirkungen von Batterien und Altbatterien zu verhindern…
Erwägungsgrund 7 32025R1561VERORDNUNG (EU) 2025/1561 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 in Bezug auf die Pflichten der Wirtschaftsakteure hinsichtlich der Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht (Text von Bedeutung für den EWR)
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich zum effektiven Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen bei gleichzeitiger Vermeidung und Verringerung der negativen…
Erwägungsgrund 1 32006L0066Es ist wünschenswert, die einzelstaatlichen Maßnahmen in Bezug auf Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und -akkumulatoren zu harmonisieren. Das…
Erwägungsgrund 3 32023R1542Es ist auch notwendig, das Unionsrecht über die Bewirtschaftung von Altbatterien zu aktualisieren und Maßnahmen zu ergreifen, um die Umwelt und die menschliche…