Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Marktüberwachungsbehörden sollten von den Wirtschaftsakteuren verlangen können, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wenn festgestellt wurde, dass eine Batterie entweder nicht den Anforderungen dieser Verordnung entspricht oder ein Wirtschaftsakteur gegen die Vorschriften über das Inverkehrbringen oder die Bereitstellung einer Batterie auf dem Markt oder gegen Vorschriften in Bezug auf Nachhaltigkeit, Kennzeichnung und Information oder die Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verstoßen hat.
Erzeuger, die der Auffassung sind oder Grund zu der Annahme haben, dass eine von ihnen in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Batterie einer oder…
Einführer, die der Auffassung sind oder Grund zu der Annahme haben, dass eine von ihnen in Verkehr gebrachte Batterie nicht den in den Artikeln 6 bis 10 und 12,…
Händler, die der Auffassung sind oder Grund zu der Annahme haben, dass eine von ihnen auf dem Markt bereitgestellte Batterie nicht den Artikeln 6 bis 10 und…
Der Wirtschaftsakteur gewährleistet, dass für sämtliche nichtkonforme Batterien, die er unionsweit auf dem Markt bereitgestellt hat, alle geeigneten…
Gelangt die Marktüberwachungsbehörde zu dem Ergebnis, dass das elektrische Betriebsmittel die Anforderungen dieser Verordnung nicht erfüllt, fordert sie…
Die Marktüberwachungsbehörden sollten das Recht haben, von den Wirtschaftsteilnehmern zu verlangen, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wenn festgestellt wurde,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.