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Es sollte ein Verfahren bestehen, nach dem interessierte Kreise über Maßnahmen informiert werden, die in Bezug auf Batterien ergriffen werden sollen, mit denen ein Risiko für die menschliche Gesundheit, die Sicherheit von Personen, Sachgüter oder die Umwelt verbunden ist. Dieses Verfahren sollte es den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten ferner gestatten, in Zusammenarbeit mit den betreffenden Wirtschaftsakteuren bei derartigen Batterien zu einem frühen Zeitpunkt einzuschreiten. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, mit denen diese feststellt, ob die bezüglich nichtkonformer Batterien getroffenen nationalen Maßnahmen begründet sind oder nicht.
Haben die Marktüberwachungsbehörden eines Mitgliedstaats hinreichenden Grund zu der Annahme, dass mit einer Batterie, die unter diese Verordnung fällt,…
Stellt ein Mitgliedstaat nach einer Bewertung gemäß Artikel 79 Absatz 1 fest, dass mit einer Batterie ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgendes…
Das vorhandene System sollte um ein Verfahren ergänzt werden, mit dem die interessierten Kreise über geplante Maßnahmen hinsichtlich elektrischer Betriebsmittel…
Gemäß Verordnung (EU) 2019/1020 müssen Marktüberwachungsbehörden in angemessenem Umfang geeignete Überprüfungen der Merkmale von Produkten vornehmen. Mit der…
Das vorhandene System sollte um ein Verfahren ergänzt werden, mit dem interessierte Kreise über geplante Maßnahmen hinsichtlich Geräten informiert werden, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.