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Batterien, die vom Endnutzer mit allgemein verfügbaren Werkzeugen mithilfe eines Selbstbausatzes gebrauchsfertig gemacht werden können, sollten für die Zwecke dieser Verordnung als Batterien gelten. Ein Wirtschaftsakteur, der solche Bausätze in Verkehr bringt, sollte dieser Verordnung unterliegen.
Wirtschaftsakteure, die Batterien zur Wiederverwendung oder Umnutzung vorbereiten oder umnutzen oder wiederaufarbeiten und Batterien, die diese Vorgänge…
Mit dieser Verordnung werden Wirtschaftsakteuren, die Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, für Batterien geltende Sorgfaltspflichten auferlegt.…
„Wirtschaftsakteur“ den Erzeuger, Bevollmächtigten, Einführer, Händler oder Fulfilment-Dienstleister bzw. eine andere natürliche oder juristische Person, der…
Es ist angebracht, die Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme von Batterien festzulegen. Für…
Jeder Einführer oder Händler, der eine Batterie unter dem eigenen Namen oder der Handelsmarke des Einführers oder Händlers in Verkehr bringt oder in Betrieb…
Als Batteriesätze in Verkehr gebrachte Produkte, die aus Batterien oder Gruppen von Zellen bestehen, die so miteinander verbunden oder von einem Gehäuse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.