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Als Batteriesätze in Verkehr gebrachte Produkte, die aus Batterien oder Gruppen von Zellen bestehen, die so miteinander verbunden oder von einem Gehäuse umschlossen sind, dass sie eine vollständige, vom Endnutzer nicht zu trennende oder zu öffnende Einheit zur Nutzung durch Endnutzer oder Verwendung in Geräten bilden, und die der Definition von Batterien entsprechen, oder Batteriezellen, die der Definition von Batterien entsprechen, sollten den für Batterien geltenden Anforderungen unterliegen.
„Batteriesatz“ eine Gruppe von Batteriezellen oder -modulen, die so miteinander verbunden oder von einem Gehäuse umschlossen sind, dass sie eine vollständige…
Batteriezellen oder -module, die zur endgültigen Verwendung auf dem Markt bereitgestellt werden und nicht in größere Batteriesätze oder Batterien eingebaut oder…
Batterien, die vom Endnutzer mit allgemein verfügbaren Werkzeugen mithilfe eines Selbstbausatzes gebrauchsfertig gemacht werden können, sollten für die Zwecke…
Es sollte vorgesehen werden, dass die Anforderungen, die für Batterien gelten, die in Betrieb genommen werden, ohne zuvor in Verkehr gebracht worden zu sein,…
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. „Batterie“ oder „Akkumulator“: eine aus einer oder mehreren (nicht wiederaufladbaren)…
„Batterie“ bezeichnet eine Vorrichtung gemäß der Definition in Artikel 3 der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , auch im Sinne von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.