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Die Wiederaufarbeitung erstreckt sich auf eine breite Palette technischer Vorgänge, denen Batterien oder Altbatterien unterzogen werden können. Bei Altbatterien kann die Wiederaufarbeitung mit der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Vorbereitung zur Umnutzung angesehen werden. Daher muss in dieser Verordnung keine besondere Regelung für die Wiederaufarbeitung von Altbatterien vorgesehen werden, die sich von der Regelung für die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder die Vorbereitung zur Umnutzung von Altbatterien unterscheidet. Bei gebrauchten Batterien dient die Wiederaufarbeitung der Wiederherstellung der ursprünglichen Leistung einer Batterie. In diesem Sinne kann die Wiederaufarbeitung als Extremfall der Wiederverwendung gelten, der die Demontage und Bewertung der Zellen und Module der Batterie sowie der Austausch einer bestimmten Menge dieser Zellen und Module umfasst. Um die Wiederaufarbeitung von einer bloßen Wiederverwendung zu unterscheiden, sollte die Wiederherstellung einer Batteriekapazität von mindestens 90 % der ursprünglichen Bemessungskapazität als Wiederaufarbeitung gelten und die Anwendung einer spezifischen Regelung erforderlich machen.
„Wiederaufarbeitung“ jedes technische Verfahren an einer gebrauchten Batterie, der die Demontage und Beurteilung aller Zellen und Module dieser Batterie und den…
die getrennte Sammlung, Rücknahme- und Sammelstellen, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, die Vorbereitung zur Umnutzung und die Behandlung, die für…
einen Nachweis für eine Bewertung des Alterungszustands oder Prüfung des Alterungszustands in einem Mitgliedstaat in Form einer Kopie der Aufzeichnungen, die…
Jede genehmigte Anlage stellt sicher, dass alle der Anlage übergebenen Altbatterien angenommen und zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder…
„Vorbereitung auf das Recycling“: die Behandlung von Altbatterien und/oder Altakkumulatoren vor einem Recyclingverfahren. Hierzu gehören u. a. die Lagerung,…
Nachdem eine Batterie erstmals in der Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurde, kann sie der Wiederverwendung, Umnutzung, Wiederaufarbeitung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.