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Im Sinne der fortgesetzten Gültigkeit der EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen reparierte oder ersetzte Batterien im Interesse der Sicherheit von Elektrofahrzeug- und Starterbatterien den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Wenn sich Angaben zur Sicherheit geändert haben, müssen weitere Kontrollen oder Prüfungen erfolgen, um die fortgesetzte Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen, die Grundlage der vorliegenden EU-Typgenehmigung waren.
Bei typgenehmigten Fahrzeugen der Klassen M, N und O gelten für reparierte Elektrofahrzeug- und Starterbatterien und für Batterien, die für diese Fahrzeuge…
In Kraftfahrzeuge eingebaute Starter- und Elektrofahrzeugbatterien sollten von unabhängigen Fachleuten entfernt und ausgetauscht werden können. Um…
Wenn der Endnutzer ein Verbraucher ist und die Batterie zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurde,…
In der Verordnung (EU) 2019/1020 sind allgemeine Regeln zur Marktüberwachung und Kontrolle von Produkten, die in der Union in Verkehr gebracht werden oder aus…
Um die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen zu harmonisieren, sollte die neue UN-Regelung über die elektrische…
Zuverlässige Batterien sind für den Betrieb und die Sicherheit vieler Produkte, Geräte und Dienstleistungen von grundlegender Bedeutung. Daher sollten Batterien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.