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Zur Anpassung an die Entwicklungen innerhalb der Batteriewertschöpfungskette, einschließlich Änderungen des Umfangs und der Art der einschlägigen umweltbezogenen und sozialen Risiken, sowie an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt bei Batterien und deren chemischer Zusammensetzung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, im Einklang mit Artikel 290 AEUV Rechtsakte hinsichtlich der Änderung der Liste der Rohstoffe und der Risikokategorien, die Liste der internationalen Instrumente sowie der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten zu erlassen.
Die Kommission prüft regelmäßig, ob das Verzeichnis der Rohstoffe und Risikokategorien in Anhang X aktualisiert werden muss. Der Kommission wird die Befugnis…
Um Änderungen bei Batterietechnologien Rechnung zu tragen, die sich auf die Arten von Materialien auswirken, die verwertet werden können, sollte der Kommission…
Um sicherzustellen, dass Stoffe, die bei Verwendung in Batterien oder Vorkommen in Altbatterien ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die…
Um die Umweltauswirkungen von Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus zu verringern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, im Einklang mit…
Um eine ordnungsgemäße, solide und einheitliche Bewertung der Systeme zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten zu ermöglichen, sollte der Kommission die Befugnis…
Zur Anpassung an rasche technische, wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen sollte der Kommission gemäß Artikel 290 AEUV die Befugnis übertragen werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.