Erwägungsgrund 34 32023R1543
Alle Datenkategorien enthalten personenbezogene Daten und fallen somit unter die Garanien im Rahmen der Datenschutzvorschriften der Union. Die Intensität der Auswirkungen auf die Grundrechte variiert jedoch zwischen den Kategorien, insbesondere zwischen Teilnehmerdaten und Daten, die ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers im Sinne dieser Verordnung angefordert werden, einerseits und Verkehrsdaten, mit Ausnahme von Daten, die ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers im Sinne dieser Verordnung angefordert werden, und Inhaltsdaten andererseits. Während Teilnehmerdaten sowie IP-Adressen, Zugangsnummern und damit zusammenhängende Informationen, sofern sie ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers angefordert werden, nützlich sein könnten, um bei einer Untersuchung erste Hinweise zur Identität eines Verdächtigen zu erhalten, sind Verkehrsdaten mit Ausnahme von Daten, die ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers im Sinne dieser Verordnung angefordert werden, und Inhaltsdaten als Beweismittel häufig relevanter. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, dass alle diese Datenkategorien von dieser Verordnung abgedeckt werden. Wegen des unterschiedlichen Ausmaßes des Eingriffs in die Grundrechte sollten entsprechende Garantien und Voraussetzungen für die Einholung solcher Daten festgelegt werden.