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Der Vollstreckungsbehörde sollte es möglich sein, eine Anordnung in Ausnahmefällen abzulehnen, wenn auf der Grundlage konkreter und objektiver Belege berechtigte Gründe für die Annahme bestehen, dass die Ausführung der Europäischen Herausgabeanordnung unter den besonderen Umständen des Einzelfalls eine offensichtliche Verletzung eines einschlägigen Grundrechts nach Artikel 6 EUV und der Charta bedeuten würde. Insbesondere sollte die Vollstreckungsbehörde bei der Prüfung dieses Ablehnungsgrundes – wenn ihr Beweise oder Unterlagen vorliegen, wie sie etwa in einem begründeten Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Kommission, der gemäß Artikel 7 Absatz 1 EUV angenommen wurde, dargelegt sind und aus denen hervorgeht, dass aufgrund systemischer oder allgemeiner Mängel in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz des Anordnungsstaats im Falle der Ausführung der Anordnung die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung des Grundrechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren gemäß Artikel 47 der Charta besteht – konkret und genau feststellen, ob unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der betreffenden Person, der Art der Straftat, die Gegenstand des Strafverfahrens ist, und des Sachverhalts, der der Anordnung zugrunde liegt, und angesichts der von der Anordnungsbehörde übermittelten Informationen wesentliche Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Gefahr einer Verletzung des Rechts einer Person auf ein faires Verfahren besteht.
in Ausnahmefällen bestehen aufgrund genauer und objektiver Belege berechtigte Gründe zu der Annahme, dass die Ausführung der Anordnung unter den besonderen…
Das Vollstreckungsverfahren sollte es dem Adressaten ermöglichen, Gründe gegen die Vollstreckung auf der Grundlage einer Liste bestimmter in der vorliegenden…
Wird die Vollstreckungsbehörde von einer Europäischen Herausgabeanordnung zur Erlangung von Verkehrsdaten, die nicht ausschließlich zum Zweck der…
Um eine zügige Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen, sollte bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der Europäischen Herausgabeanordnung festgestellt werden, ob…
Ungeachtet des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens sollte es der Vollstreckungsbehörde möglich sein, Gründe für die Ablehnung einer Europäischen…
Bei Erhalt einer Unterrichtung gemäß dieser Verordnung sollte es der Vollstreckungsbehörde möglich sein, eine Europäische Herausgabeanordnung abzulehnen, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.