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Bei Erhalt einer Unterrichtung gemäß dieser Verordnung sollte es der Vollstreckungsbehörde möglich sein, eine Europäische Herausgabeanordnung abzulehnen, wenn die angeforderten Daten durch Immunitäten oder Vorrechte geschützt sind, die nach dem Recht des Vollstreckungsstaats gewährt werden und der Ausführung oder Vollstreckung der Europäischen Herausgabeanordnung im Wege stehen, oder wenn die angeforderten Daten unter Vorschriften über die Festlegung oder Beschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit fallen, die sich auf die Pressefreiheit oder das Recht auf freie Meinungsäußerung in anderen Medien beziehen und der Ausführung oder Vollstreckung der Europäischen Herausgabeanordnung im Wege stehen.
die angeforderten Daten sind durch Immunitäten oder Vorrechte geschützt, die nach dem Recht des Vollstreckungsstaats gewährt werden, wodurch die Ausführung oder…
die angeforderten Daten sind durch Immunitäten oder Vorrechte geschützt, die nach dem Recht des Vollstreckungsstaats gewährt werden, oder die angeforderten…
Wird die Vollstreckungsbehörde von einer Europäischen Herausgabeanordnung zur Erlangung von Verkehrsdaten, die nicht ausschließlich zum Zweck der…
Ist der Adressat allein aufgrund der im EPOC oder im EPOC-PR enthaltenen Informationen der Auffassung, dass die Vollstreckung des EPOC oder des EPOC-PR…
Wenn die Anordnungsbehörde Verkehrsdaten, mit Ausnahme von Daten, die ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers im Sinne dieser Verordnung…
Ungeachtet des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens sollte es der Vollstreckungsbehörde möglich sein, Gründe für die Ablehnung einer Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.