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Die Mitgliedstaaten sollten von der Kommission entwickelte Software, d. h. die Referenzimplementierungssoftware, anstelle eines nationalen IT-Systems verwenden können. Diese Referenzimplementierungssoftware sollte modular aufgebaut sein, d. h. die Software sollte getrennt von den e-CODEX-Komponenten, die für den Anschluss an das dezentrale IT-System erforderlich sind, geliefert werden und in separaten Paketen enthalten sein. Mit dieser Struktur sollten die Mitgliedstaaten ihre jeweilige bestehende nationale Infrastruktur für die Kommunikation im Justizbereich für die grenzüberschreitende Kommunikation weiter nutzen oder dafür ausbauen können.
Die Kommission ist für die Schaffung, Wartung und Weiterentwicklung einer Referenzimplementierungssoftware verantwortlich, für deren Einsatz sich…
Die Mitgliedstaaten sollten anstelle eines nationalen IT-Systems eine von der Kommission entwickelte Software (im Folgenden „Referenzimplementierungssoftware“)…
Für die Zwecke dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten anstelle eines nationalen IT-Systems eine von der Kommission entwickelte Software…
Die von der Kommission als Back-End-System entwickelte Referenzimplementierungssoftware sollte die für die Zwecke der Überwachung erforderlichen Daten durch…
Die von der Kommission als Back-End-System entwickelte Referenzimplementierungssoftware sollte die für die Zwecke der Überwachung erforderlichen statistischen…
Die Kommission sollte für die Schaffung, Wartung und Pflege sowie künftige Weiterentwicklung einer Referenzimplementierungssoftware verantwortlich sein, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.