Erwägungsgrund 12 32023R2844
Um sicherzustellen, dass sich elektronische Kommunikationsmittel positiv auf den Zugang zur Justiz auswirken, sollten die Mitgliedstaaten ausreichende Ressourcen für die Verbesserung der digitalen Fertigkeiten und Kompetenzen der Bürger bereitstellen und besonderes Augenmerk darauf richten, dass fehlende digitale Fertigkeiten nicht zu einem Hindernis für die Nutzung des dezentralen IT-Systems werden. Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass für alle betroffenen Angehörigen der Rechtsberufe, einschließlich Anklägern, Richtern und Verwaltungspersonal, Schulungen angeboten werden, damit eine wirksame Nutzung des dezentralen IT-Systems sichergestellt ist. Das Ziel dieser Schulungen sollte darin bestehen, das Funktionieren der Justizsysteme in der ganzen Union zu verbessern sowie Grundrechte und -werte zu wahren, indem insbesondere Angehörige der Rechtsberufe in die Lage versetzt werden, alle Herausforderungen, die während eines Verfahrens oder bei Verhandlungen und Anhörungen per Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien aufgrund ihres virtuellen Charakters auftreten könnten, effizient zu bewältigen. Den Mitgliedstaaten sollte von der Kommission nahegelegt werden, im Rahmen der einschlägigen Finanzierungsprogramme der Union Finanzhilfen für die Schulungen zu beantragen; dabei sollten sie von der Kommission unterstützt werden.