Erwägungsgrund 3 32023R1569
Im Beschluss (GASP) 2023/1574 sind ergänzende Kriterien festgelegt, auf deren Grundlage die Union Reisebeschränkungen, das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot der Bereitstellung von Ressourcen für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen (im Folgenden „ergänzende Maßnahmen“) eigenständig anwenden kann.