Erwägungsgrund 6 32023R1569
Im Interesse der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Festlegung, Änderung und Überprüfung des Anhangs II des Beschlusses (GASP) 2022/2319 sollte der Rat die Befugnis zur Festlegung und Änderung der Liste in Anhang I und in Anhang Ia der Verordnung (EU) 2022/2309 wahrnehmen.