Erwägungsgrund 4 32023R1569
Im Beschluss (GASP) 2023/1574 ist ferner festgelegt, dass die humanitäre Ausnahme von den Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten gemäß der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrates auch für die ergänzenden Maßnahmen gilt.