Erwägungsgrund 2 32023R1678
Der Beschluss EZB/2014/29 wird durch den Beschluss (EU) 2023/1681 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/18) aufgehoben und ersetzt.
Der Beschluss EZB/2014/29 wird durch den Beschluss (EU) 2023/1681 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/18) aufgehoben und ersetzt.