Erwägungsgrund 1 32023R1678
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) in Bezug auf die aufsichtlichen Meldungen wird im Beschluss EZB/2014/29 der Europäischen Zentralbank festgelegt, auf welche Art und Weise die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) der EZB bestimmte Informationen übermitteln, die sie von den beaufsichtigten Unternehmen erhalten, sowie die Termine für diese Übermittlung.