Erwägungsgrund 3 32023R1678
Um die Übermittlung aufsichtlicher Finanzinformationen durch die NCAs an die EZB mit den Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2023/1681 (EZB/2023/18) in Einklang zu bringen, sollte die Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) entsprechend geändert werden —