Erwägungsgrund 1 32023R1679
Die Mindestreserveguthaben von Kreditinstituten, die gemäß der Verordnung (EU) 2021/378 der Europäischen Zentralbank (EZB/2021/1) vorgeschrieben sind, und die in der Einlagefazilität gehaltenen Reserven werden derzeit zum Zinssatz für die Einlagefazilität des Eurosystems (Einlagesatz) verzinst. Vor dem aktuellen Hintergrund ausreichend vorhandener Liquidität stellen die Zinsen, welche auf die von Banken in der Einlagefazilität gehaltenen Reserven entfallen, das Hauptinstrument zur Steuerung der kurzfristigen Geldmarktsätze in Einklang mit dem gewünschten geldpolitischen Kurs dar.