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Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Isoxaben Rückstandsuntersuchungen bei Bohnen (ohne Hülsen) bewertet und eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen RHG abgegeben . Diese Stellungnahme stützt sich auf den derzeitigen einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand. Da es angezeigt ist, die Daten der Rückstandsuntersuchungen bei Bohnen (ohne Hülsen) auf getrocknete Bohnen und getrocknete Erbsen zu extrapolieren, ist es nicht erforderlich, die Behörde um eine mit Gründen versehene Stellungnahme speziell zu Bohnen und Erbsen zu ersuchen.
Für Isoxaben wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Erbsen (frisch, ohne Hülsen)…
Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Isoxaben Rückstandsuntersuchungen bei Zucchinis bewertet und eine mit Gründen versehene…
In Bezug auf Isoxaben wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Isoxaben in getrockneten…
Daher ist es angezeigt, den RHG für Isoxaben in getrockneten Bohnen und getrockneten Erbsen in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf den gleichen Wert…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Cyflumetofen…
Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Fluopyram Rückstandsuntersuchungen bei Rapssamen bewertet und eine mit Gründen versehene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.