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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Cyflumetofen Rückstandsuntersuchungen bei Schlangengurken bewertet und eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen RHG abgegeben . Diese Stellungnahme der Behörde stützt sich auf den derzeitigen einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand. Da es nach den Technischen Leitlinien für die Extrapolation von RHG angezeigt ist, die Daten der Rückstandsuntersuchungen bei Schlangengurken auf Zucchini, Gewürzgurken und „sonstige Kürbisgewächse mit genießbarer Schale“ zu extrapolieren, ist es nicht erforderlich, die Behörde um eine mit Gründen versehene Stellungnahme speziell zu diesen Kulturen zu ersuchen.
Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Isoxaben Rückstandsuntersuchungen bei Zucchinis bewertet und eine mit Gründen versehene…
Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Fluopyram Rückstandsuntersuchungen bei Rapssamen bewertet und eine mit Gründen versehene…
Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Isoxaben Rückstandsuntersuchungen bei Bohnen (ohne Hülsen) bewertet und eine mit Gründen…
Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Tefluthrin Rückstandsuntersuchungen bei Karotten bewertet und eine mit Gründen versehene…
Für Meptyldinocap legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Daher sollte der RHG für Cyflumetofen bei Zucchinis, Gewürzgurken und „sonstigen Kürbisgewächsen mit genießbarer Schale“ auf der Grundlage der bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.