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Darüber hinaus hatte ein anderer Antragsteller im Rahmen eines anderen Antrags gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Informationen vorgelegt, die zuvor während der gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 durchgeführten Bewertung nicht verfügbar gewesen waren, nämlich zu einer Hydrolysestudie zur Untersuchung der Auswirkungen einer Sterilisierung auf die Art der Rückstände. Diese Studie hat gezeigt, dass die geltenden RHG für Metaldehyd in Kartoffeln, sonstigem Wurzel- und Knollengemüse außer Zuckerrüben (ausgenommen Kohlrüben), Tomaten, Auberginen/Eierfrüchten, Kohlgemüse (außer Kohlwurzeln und Baby-Leaf-Salaten aus Kohlgemüse), Kopfsalaten und anderen Salatarten, Spinat und verwandten Arten (Blättern) und Artischocken umfassend durch Daten gestützt sind.
Für Metaldehyd hat die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Die Behörde stellte fest, dass es keine Rückstandsuntersuchungen gab, die eine Ableitung von RHG für Pyriproxyfen auf Macadamianüssen, Avocadofrüchten,…
Bezüglich Zitrusfrüchten, Kirschen, Pflaumen, Tomaten, Auberginen/Eierfrüchten, Zucchini, Kürbisgewächsen mit ungenießbarer Schale, Roggen, Weizen und Hopfen…
Für Flonicamid legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor.…
Bezüglich Penthiopyrad wurde gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag gestellt im Hinblick auf die Festlegung von RHG für…
Für Chlorpropham hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.