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Die Kapitäne von gezielt fischenden Fangschiffen der Union übermitteln ihren Flaggenmitgliedstaaten während des gesamten Zeitraums, für den sie auf Roten Thun fischen dürfen, täglich Fangmeldungen auf elektronischem Weg. Diese Berichte sind für Schiffe im Hafen nicht verpflichtend, es sei denn, sie sind an einem gemeinsamen Fangeinsatz beteiligt. Die Daten in den Meldungen stammen aus den Logbüchern und umfassen Datum, Uhrzeit, Ort (Breitengrad und Längengrad) sowie Gewicht und Anzahl des im Konventionsgebiet gefangenen Roten Thuns, einschließlich Freisetzungen und Rückwürfe toter Fische. Die Kapitäne übermitteln die Meldungen nach dem Muster in Anhang III oder nach einem von dem Mitgliedstaat geforderten Muster.
Die Kapitäne von Ringwadenfängern erstellen die in Absatz 1 genannten täglichen Fangmeldungen je Fangeinsatz, auch bei Nullfängen. Die Schiffskapitäne oder ihre Bevollmächtigten übermitteln dem Flaggenmitgliedstaat die Meldungen bis 9.00 Uhr (GMT) für den Vortag.
Die Betreiber von Tonnaren, die gezielt Roten Thun fangen, oder ihre Bevollmächtigten erstellen täglich Meldungen, die ihren Flaggenmitgliedstaaten während des gesamten Zeitraums, für den sie auf Roten Thun fischen dürfen, binnen 48 Stunden zu übermitteln sind. Diese Meldungen umfassen die ICCAT-Registernummer der Tonnare, Datum und Uhrzeit des Fangs, Gewicht und Anzahl des gefangenen Roten Thuns, einschließlich Nullfängen, Freisetzungen und Rückwürfen toter Fische. Sie übermitteln diese Angaben nach dem Muster in Anhang III.
Die Kapitäne von Fangschiffen mit Ausnahme von Ringwadenfängern übermitteln ihren Flaggenmitgliedstaaten die Meldungen gemäß Absatz 1 bis Dienstag, 12.00 Uhr (GMT) für die Vorwoche, die am Sonntag endet.
Der Kapitän eines Fangschiffes im Sinne von Artikel 80l übermittelt den zuständigen Behörden seines Flaggenstaats eine „Fangmeldung“, in der die von seinem…
Der Kapitän eines Schiffs, das gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2115/2005 befugt ist, Schwarzen Heilbutt zu fangen, übermittelt den zuständigen Behörden…
Nach jeder Fangtätigkeit mit Tonnaren werden die Fänge der Tonnare registriert und die Fangmeldungen auf elektronischem oder anderem Wege binnen 48 Stunden nach…
Die Kapitäne der Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft übermitteln den zuständigen Behörden des Flaggenmitgliedstaats spätestens einen Tag nach Ablauf des…
Unbeschadet des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 melden Fischer oder Kapitäne zugelassener Fischereifahrzeuge, die im Rahmen dieses Abschnitts…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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