Art. 2 Nr. 30 32024R0897VERORDNUNG (EU) 2024/897 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2107 zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) und der Verordnung (EU) 2023/2053 zur Festlegung eines mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer
Artikel 47 erhält folgende Fassung: Fangdokumente für Roten Thun Für Thunfischfarmen zuständigen Mitgliedstaaten ist es untersagt, das Einsetzen von Rotem Thun…
Art. 28a Abs. 5 32023R2053Listen und Register der Thunfischfarmen
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Roter Thun nicht in eine Thunfischfarm eingesetzt wird, die nicht im…
Art. 4 Abs. 1 32023R2833VERORDNUNG (EU) 2023/2833 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2023 zur Einführung einer Fangdokumentationsregelung für Roten Thun (Thunnus thynnus) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 640/2010
Die Kapitäne von Fangschiffen, Betreiber von Tonnaren, Betreiber von Zuchtbetrieben, Verkäufer und Ausführer oder deren befugte Vertreter füllen für jeden Roten…
Art. 3 Abs. 4 32023R2833VERORDNUNG (EU) 2023/2833 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2023 zur Einführung einer Fangdokumentationsregelung für Roten Thun (Thunnus thynnus) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 640/2010
Es ist verboten, Roten Thun ohne ein ausgefülltes und gegebenenfalls validiertes BCD und, soweit erforderlich, ohne eine ausgefüllte und validierte BFTRC…
Art. 62 Abs. 1 32023R2053Vermarktungsmaßnahmen
Unbeschadet der Verordnungen (EG) Nr. 1224/2009, (EG) Nr. 1005/2008 und (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind der Handel mit, sowie…