Erwägungsgrund 3 32023R2833
Mit dem Beschluss 86/238/EWGwurde die Union Vertragspartei der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „Konvention“). Die Konvention setzt einen Rahmen für die regionale Zusammenarbeit im Bereich der Erhaltung und Bewirtschaftung von Thunfisch und verwandten Arten im Atlantik und den angrenzenden Meeren durch die Schaffung einer Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „ICCAT“) und die Verabschiedung von im Konventionsbereich anwendbaren Empfehlungen, die für die Vertragsparteien und kooperierenden Nichtvertragsparteien, Rechtsträger und Rechtsträger im Fischereisektor (im Folgenden „Parteien“) verbindlich werden.