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In Bezug auf das Verbot des Inverkehrbringens für Sektoren oder Produkte, die während des Beschränkungsverfahrens ermittelt wurden, wurden spezifische Übergangszeiträume vorgeschlagen, um den betroffenen Interessenträgern ausreichend Zeit für die Einhaltung der Beschränkung und den Übergang zu geeigneten Alternativen, z. B. abbaubaren Polymeren, einzuräumen. Diese Übergangszeiträume sind auch erforderlich, damit die Mitgliedstaaten sich auf die Durchsetzung der Beschränkung vorbereiten können. Und schließlich führen sie dazu, dass die Kosten für die Gesellschaft auf einem Minimum gehalten werden, ohne dass es zu unnötigen Verzögerungen bei der Emissionsreduzierung kommt. Für andere Verwendungen und Produkte, die während des Beschränkungsverfahrens nicht einzeln ermittelt wurden, wurden keine Übergangszeiträume vorgeschlagen.
Den Wirtschaftsakteuren sollte ein Übergangszeitraum eingeräumt werden, damit sie ihre Produktion an die in dieser Verordnung festgelegte Beschränkung anpassen…
Um die Interessen der Wirtschaftsbeteiligten zu berücksichtigen, die ihre Erzeugnisse gemäß den Anforderungen vermarkten oder kennzeichnen, die vor der…
Ein Übergangszeitraum ist notwendig, um Störungen beim Inverkehrbringen und bei der Verwendung von existierenden Zusatzstoffen, die aus Zubereitungen bestehen,…
Um die Interessen der Wirtschaftsbeteiligten zu berücksichtigen, die ihre Erzeugnisse gemäß den Anforderungen in Verkehr bringen oder etikettieren, die vor der…
Angesichts der Tatsache, dass einige Produkte bislang nicht vom Gemeinschaftsrecht im Bereich der Biozidprodukte erfasst wurden, empfiehlt es sich, für diese…
Schließlich ist es erforderlich, bestimmte Änderungen an Bestimmungen über die Ausnahmeregelungen vom Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.