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Im Einzelnen wurde im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagen, das Inverkehrbringen von festen Polymeren, die in Mikropartikeln oder Mikropartikeln mit einer Oberflächenbeschichtung aus festen Polymeren enthalten sind, als solche oder in einem Gemisch in einer Konzentration von 0,01 Gewichtsprozent oder mehr zu verbieten. In den 20 Jahren nach der Einführung des Verbots dürfte dies zu einer kumulativen Emissionsminderung von rund 500 000 Tonnen Mikroplastik führen. Das entspricht einer Verringerung um 70 % der quantifizierten Emissionen, die andernfalls auftreten würden. Der Konzentrationsgrenzwert von 0,01 % entspricht der niedrigsten gemeldeten Konzentration, bei der sich synthetische Polymermikropartikel noch auf die Funktion eines Produkts auswirken könnten.
Am 29. Januar 2019 veröffentlichte die Agentur das Dossier nach Anhang XV , in dem sie zu dem Schluss kommt, dass die absichtliche Verwendung synthetischer…
Für Fälle, in denen die Umweltverschmutzung durch synthetische Polymermikropartikel durch die Verpflichtung zur Bereitstellung von Anweisungen für die…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von…
Im Dossier nach Anhang XV wurde vorgeschlagen, mehrere Verwendungen oder Sektoren vom Verbot des Inverkehrbringens auszunehmen. Es wurde vorgeschlagen,…
Im Dossier nach Anhang XV wird vorgeschlagen, das Inverkehrbringen von Erzeugnissen zu beschränken, die die vier Phthalate einzeln oder in jeglicher Kombination…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik Rechnung getragen, indem eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.