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Mit der Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden die Freisetzungen von in industriellen Anlagen verwendeten synthetischen Polymermikropartikeln, d. h. Kunststoffgranulat, als vermeidbare Freisetzungen behandelt und wird eine Berichterstattungspflicht über die geschätzte Menge an Mikroplastik, die jährlich in die Umwelt freigesetzt wird, eingeführt. Es fehlt zwar eine Methode zur Schätzung der Freisetzungen, trotzdem soll diese Verpflichtung zu mehr Informationen über Freisetzungen von Kunststoffgranulat führen und die Qualität der gesammelten Informationen verbessern, um so die Risiken zu bewerten, die sich in Zukunft aus diesem Mikroplastik ergeben.
Angesichts der schädlichen Wirkung von Kunststoffgranulat bei Freisetzung in die Umwelt und unter Berücksichtigung der allgemeinen Verpflichtung der…
Um die Angemessenheit des für jede Anlage ausgearbeiteten Risikomanagementplans zu beurteilen, sollten die Wirtschaftsteilnehmer die pro Jahr freigesetzte Menge…
den von den Wirtschaftsteilnehmern bereitgestellten Informationen über die jährlich geschätzten Freisetzungsmengen von Kunststoffgranulat, die gemäß Anhang XVII…
die von den Wirtschaftsteilnehmern bereitgestellten Informationen über die jährlich geschätzten Freisetzungsmengen von Kunststoffgranulat, die gemäß Anhang XVII…
Unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Hersteller, Einführer,…
Am 29. Januar 2019 veröffentlichte die Agentur das Dossier nach Anhang XV , in dem sie zu dem Schluss kommt, dass die absichtliche Verwendung synthetischer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.