Erwägungsgrund 4 32023R2086
Im März 2021 wurde bei der Kommission die Zulassung der Verwendung von gepuffertem Essig als Konservierungsstoff und Säureregulator für eine Vielzahl an Lebensmittelkategorien beantragt. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 machte die Kommission den Antrag anschließend den Mitgliedstaaten zugänglich.