Erwägungsgrund 6 32023R2086
In Anhang II Teil C der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden alle Zusatzstoffgruppen festgelegt. In Teil C Gruppe I sind Lebensmittelzusatzstoffe außer Farbstoffen und Süßungsmitteln aufgeführt, für die keine numerische akzeptierbare Tagesdosis festgelegt werden muss und die nach dem Quantum-satis-Prinzip im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe h der genannten Verordnung für die Verwendung in vielen Lebensmitteln zugelassen sind. Das Ergebnis der Bewertung der Sicherheit von gepuffertem Essig ermöglicht seine Aufnahme in Anhang II Teil C Gruppe I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.