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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) bewertete in ihrem am 1. Juli 2022 veröffentlichten Gutachten die Sicherheit der vorgeschlagenen Verwendung von gepuffertem Essig als Lebensmittelzusatzstoff . Da Essigsäure und ihre Salze die Hauptbestandteile von gepuffertem Essig sind, verwies die Behörde auf ihre frühere Bewertung von Essigsäure als Pestizidwirkstoff aus dem Jahr 2013 , in der sie zu dem Schluss gelangt war, dass es nicht notwendig sei, eine akzeptierbare Tagesdosis für Essigsäure festzulegen. Eine derartige Schlussfolgerung wird bei Stoffen gezogen, die ein sehr geringes Sicherheitsrisiko darstellen, und auch nur unter der Voraussetzung, dass zuverlässige Informationen sowohl zur Exposition als auch zur Toxizität vorliegen und dass schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen bei Verwendungsmengen, die bei Tieren kein ernährungsphysiologisches Ungleichgewicht auslösen, wenig wahrscheinlich sind . Unter Berücksichtigung der Bewertung von Essigsäure aus dem Jahr 2013 sowie der Tatsache, dass gepufferter Essig in Essigsäureanionen dissoziiert, die ein natürlicher Bestandteil der menschlichen Ernährung und des menschlichen Körpers sind und für die umfassende Daten zur biologischen Wirkung vorliegen, bewertete die Behörde die Sicherheit von gepuffertem Essig ohne für diesen Lebensmittelzusatzstoff gewonnene biologische oder toxikologische Daten und kam zu dem Schluss, dass hinsichtlich der Verwendung von gepuffertem Essig als Lebensmittelzusatzstoff bei den vorgeschlagenen Verwendungshöchstmengen keine Sicherheitsbedenken bestehen.
Im März 2021 wurde bei der Kommission die Zulassung der Verwendung von gepuffertem Essig als Konservierungsstoff und Säureregulator für eine Vielzahl an…
Am 12. Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein Gutachten über die Sicherheit der…
Am 6. Mai 2015 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten, in dem sie unter anderem die Sicherheit von Ascorbinsäure (E 300) als…
Daher ist es angezeigt, die Verwendung von gepuffertem Essig als Lebensmittelzusatzstoff zuzulassen und diesem Zusatzstoff die E-Nummer E 267 zuzuweisen.
Die Spezifikationen für gepufferten Essig (E 267) sollten in den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen werden, da der Zusatzstoff erstmals in die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertete die Sicherheit von Polyglycitolsirup zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff . Sie ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.