Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gepufferter Essig ist ein flüssiges oder getrocknetes Erzeugnis, das hergestellt wird durch Zugabe von Natrium-/Kaliumhydroxid (E 524-525) und Natrium-/Kaliumcarbonat (E 500-501) zu Essig; es entspricht der Europäischen Norm EN 13188:2000 und wird durch doppelte Fermentation (alkoholische Gärung und Essiggärung) ausschließlich aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen (ausgenommen Holz/Cellulose) gewonnen. Gepufferter Essig soll als Alternative zu anderen zugelassenen Konservierungsstoffen oder Säureregulatoren, insbesondere zu Essigsäure und ihren Salzen (E 260-263) verwendet werden. Die Pufferung erhöht den pH-Wert und ermöglicht die Verwendung als Konservierungsstoff oder Säureregulator in vielen Lebensmittelkategorien, ohne dass dadurch die Lebensmittelqualität beeinträchtigt wird.
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 263 (CALCIUMACETAT) folgender neuer Eintrag eingefügt: „E 267…
Daher ist es angezeigt, die Verwendung von gepuffertem Essig als Lebensmittelzusatzstoff zuzulassen und diesem Zusatzstoff die E-Nummer E 267 zuzuweisen.
Im März 2021 wurde bei der Kommission die Zulassung der Verwendung von gepuffertem Essig als Konservierungsstoff und Säureregulator für eine Vielzahl an…
Die Spezifikationen für gepufferten Essig (E 267) sollten in den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen werden, da der Zusatzstoff erstmals in die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) bewertete in ihrem am 1. Juli 2022 veröffentlichten Gutachten die Sicherheit der…
Aus den Diskussionen mit den Mitgliedstaaten in der Gruppe der Regierungssachverständigen über Zusatzstoffe ging hervor, dass Lebensmittelzusatzstoffe für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.